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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Arbeitszimmer, Betriebsausgabe, Privatnutzung, Aufteilungsverbot
Rechtsfrage: Umfang von als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: Auch Berücksichtigung anteiliger Raumkosten (50 %) für Küche, Bad und Flur oder fallen diese unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.06.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 734/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.2016
Erledigungs-Az: X R 26/13
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren X R 26/13 ruht gemäß Beschluss vom 28.3.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in dem Verfahren GrS 1/14. -- Nach Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs durch Beschluss vom 27.7.2015 GrS 1/14 wird das Verfahren X R 26/13 fortgeführt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 73