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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 18/02
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33 b
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Selbstunterhalt, Betreuung, Mehrbedarf, Nachweis
Rechtsfrage: Geltendmachung eines über die Pauschbeträge des § 33 b EStG hinaus gehenden behinderungsbedingten Mehrbedarfs bei der Entscheidung, ob ein volljähriges behindertes, bei seiner Familie lebendes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten: Setzt der "Einzelnachweis" i.S. des BFH-Urteils vom 15.10.1999 VI R 183/97 (BStBl II 2000, 72) eine stundenmäßige und betragsmäßige Bezifferung der geltend gemachten Betreuungsleistungen durch die Familienangehörigen voraus? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.04.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 8998/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: VIII R 18/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 25