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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 81/00
§§: GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erbbaurecht, Gegenleistung, Erbbauzins, Nebenleistung, Bauverpflichtung, Einheitlicher Vertrag
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk auch bei Erbbaurechtverträgen. - Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Erbbaurecht in bebautem Zustand, wenn die Vereinbarungen über die Bestellung eines Erbbaurechts und der Errichtung des Gebäudes darauf abzielen, dem Erbbauberechtigten ein bebautes Grundstück zu verschaffen und ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Kapitalwert des jährlichen Erbbauzinses und die Bauerrichtungskosten des nach den Plänen des Erbbaurechtsverpflichteten (Grundstückseigentümer) errichteten Gebäudes. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.09.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 1450/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 76 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2002
Erledigungs-Az: II R 81/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 10 90