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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 20/02
§§: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 15
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Betriebsverpachtung, Betriebsgrundstück, Branchenfremde Nutzung
Rechtsfrage: Liegt eine Betriebsaufgabe oder eine Betriebsunterbrechung in Form einer Betriebsverpachtung vor, wenn der Betriebsinhaber die werbende Tätigkeit einstellt, den Warenbestand veräußert, Einrichtungsgegenstände verschrottet oder verkauft und das Betriebsgrundstück als letzten verbleibenden Vermögensgegenstand an einen Unternehmer verpachtet, der dieses unter Verflüchtigung des bisherigen Kundenstamms branchenfremd nutzt (Betrieb einer Druckerei anstelle des bisherigen Großhandels)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.01.2001
Vorinstanz/AZ: I 1/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 79 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2003
Erledigungs-Az: IV R 20/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 92