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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 63/97
§§: FGO § 160 Abs. 2, FGO § 118 Abs. 1, GrEStG (ND) § 1, GrEStDV (ND) § 3 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Anzeigepflicht, Beteiligte, Erwerbsvorgang, Grunderwerbsteuer, Landesrecht, Notar, Revisibilität, Treuhandverhältnis, Festsetzungsverjährung, Hemmung der Verjährung
Rechtsfrage: 1. Revisibilität des GrEStG (ND) nach Wegfall des § 160 Abs. 2 FGO a.F. zum 1.1.1993 (Siehe hierzu Sack in DStR 1995 S. 1615)? 2. Anzeigepflicht der Beteiligten über einen grunderwerbsteuerrechtlich relevanten Sachverhalt. Hätten - nach Anzeige des Notars über den Vertrag einer Grundstücksübertragung ohne Gegenleistung - die anderen Beteiligten dem Finanzamt noch den Abschluß eines Treuhandvertrages vom gleichen Tag anzeigen müssen; war bereits Festsetzungsverjährung eingetreten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21.6.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.1997
Vorinstanz/AZ: III 8/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.1999
Erledigungs-Az: II R 63/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 53 01