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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/05
§§: AO 1977 § 152
Schlagwörter Ermessensentscheidung, Verspätungszuschlag
Rechtsfrage: Prüfungskompetenz der FGe bei Ermessensentscheidungen der Finanzverwaltung: Kann das FG im Rahmen der Ermessensprüfung durch eigene Erwägungen den vom Finanzamt wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzten Verspätungszuschlag mindern (hier: um 50 v.H. unter teilweiser Stattgabe der Klage)? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.08.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 4742/00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 9/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 26