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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-212/01 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie ) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Arzt, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, EG, Invalidität, Berufsunfähigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie ) dahin auszulegen, dass die dort normierte Umsatzsteuerbefreiung nicht Umsätze aus der Tätigkeit eines Arztes betrifft, die in der Feststellung der Invalidität oder Nichtinvalidität eines Pensionswerbers besteht?- 2. Ist die Entscheidung des EuGH C-384/98, v. 14.9.2000 dahin auszulegen, dass ärztliche Befundungen und darauf basierende gutachterliche Schlüsse zur Feststellung bzw. Nichtfeststellung von Invalidität oder Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht in den Anwendungsbereich der und Punkt 1) genannten Bestimmung fallen, sei der als Sachverständige tätige Arzt von einem Gericht oder einer Pensionsversicherungsanstalt beauftragt oder nicht?
Vorinstanz: Landesgericht Innsbruck
Vorinstanz/Datum: 09.05.2001
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2001 Nr. C 212 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.11.2003
Erledigungs-Az: Rs C-212/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 01 34