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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 46/06
§§: BewG § 132 Abs. 2, GrStG § 42
Schlagwörter Wertfortschreibung, Fortschreibung, Einheitswert, Einfamilienhaus, Beitrittsgebiet, Grundsteuer
Rechtsfrage: Zulässigkeit einer Wertfortschreibung für ein Einfamilienhaus in den neuen Bundesländern auf den 1.1.1998: Ist nach Aktenlage davon auszugehen, dass für die wirtschaftliche Einheit Einfamilienhaus am 1.1.1991 eine wirksame Feststellung des Einheitswerts vorlag und damit die Ersatzbemessungsgrundlage nach § 42 GrStG i.V.m. § 132 Abs. 2 BewG nicht in Betracht kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.03.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 109/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 40 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2007
Erledigungs-Az: II R 46/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 01