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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 66/12 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 34 Abs. 4, AEUV Art. 63, EG Art. 56, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Teilwertabschreibung, Beteiligung, Kapitalverkehrsfreiheit, EG, EU
Rechtsfrage: Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft: Verstößt die Regelung des § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG i.V.m. § 34 Abs. 4 Satz 1 KStG, wonach das Abzugsverbot bereits für das Kalenderjahr 2001 gilt, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.03.2012
Vorinstanz/AZ: 9 K 2139/07 K, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 13 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.05.2014
Erledigungs-Az: I R 66/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig