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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/09 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Abfindung, Bagatellgrenze, Zusammenballung, Teilleistung
Rechtsfrage: Auszahlung einer einmaligen Abfindungszahlung in Teilbeträgen: Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 24 Nr. 1 EStG bei einer auf zwei Veranlagungszeiträume (2006 = 1000 EUR, 2007 = 76257 EUR) verteilt gezahlten Abfindung: Ist eine geringe Teilleistung (hier: in Höhe von 1,3 % der Hauptleistung) hinsichtlich der Zusammenballung auch dann unschädlich, wenn die Teilleistung nicht aus Gründen der sozialen Fürsorge oder Existenzbedrohung des Empfängers oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Zahlungsverpflichteten geleistet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 26.02.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 1370/2008
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2009
Erledigungs-Az: IX R 11/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 59