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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 91/08 (BFH)
§§: InvZulG § 3 Abs. 1, EStG § 7 c Abs. 4
Schlagwörter Leerstehende Wohnung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Vorübergehendes Leerstehen von Wohnungen: Ist der Leerstand einer fremdvermieteten Wohnung von mehr als einem Jahr im Hinblick auf die fünfjährige Bindungsfrist des § 3 InvZulG 1999 unschädlich, wenn dieser auf vom Investor nicht zu vertretende Gründe zurückzuführen ist und damit keine Änderung der Zweckbestimmung verbunden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.09.2007
Vorinstanz/AZ: 13 K 2430/04 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 11 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2011
Erledigungs-Az: III R 91/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 34 40