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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/96
§§: AO 1977 § 181 Abs. 5, AO 1977 § 179 Abs. 3, BewG § 22 Abs. 3 S. 1
Schlagwörter Fehlerbeseitigende Fortschreibung, Feststellungsfrist, Ablaufhemmung, Bedeutung, Steuerfestsetzung, Hinweispflicht
Rechtsfrage: Durfte der Einheitswertbescheid (Nachfeststellung) wegen Ablaufs der Feststellungsfrist noch ergehen und kann der im Bescheid unterlassene Hinweis (§ 181 Abs. 5 S. 2 AO 1977) noch in einem Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO 1977) zum Einheitswertbescheid dergestalt nachgeholt werden, die Feststellungsfrist sei am ... abgelaufen, die Nachfeststellung sei noch zulässig, weil die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer ab ... noch nicht abgelaufen ist (§ 181 Abs. 5 Satz 1 AO 1977)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.07.1995
Vorinstanz/AZ: 4 K 3870/91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.1998
Erledigungs-Az: II R 21/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 18 70