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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 8/04
§§: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, GewStG § 7
Schlagwörter Gewerbesteuerpflicht, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Schwimmbad, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Gewerbesteuerpflicht des Bäderbetriebs einer Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art (Gewinnerzielungsabsicht)? Ist ein Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur gewerbesteuerpflichtig, wenn er mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.07.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 2561/00 G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1408
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 88
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an das BMF - BFH-Beschluss vom 25.1.2005 - I R 8/04 - Zurücknahme der Klage
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