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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/13 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Lieferung, Reihengeschäft, Verfügungsmacht, Photovoltaik
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage, deren Einzelteile an einen Betreiber verpachtet wurden: Liegt eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG vor, die den Erwerber der Photovoltaikanlage zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er aufgrund des Pachtvertrags kein Zugriffsrecht und keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der unmittelbar an den Pächter gelieferten Anlage erhält, der Pächter für die Wartung, Pflege und Erneuerung zuständig ist und nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Anlage an den Pächter oder an einen von diesem zu benennenden Dritten zu einem bereits bestimmten Preis zu verkaufen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.01.2012
Vorinstanz/AZ: 14 K 2222/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1702
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.09.2015
Erledigungs-Az: XI R 21/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 22