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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1809/00 (BVerfG)
§§: FGO § 115 Abs. 2, FGO § 118 Abs. 2
Schlagwörter Verfassung, Umwandlung, DDR-Recht, Verfahrensmangel, Genossenschaft, Produktionsgenossenschaft des Handwerks
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Umwandlung einer PGH in eine e.G.; Rüge unzutreffender Anwendung von DDR-Recht.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.06.2000
Vorinstanz/AZ: I B 87/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 61 49
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 22.02.2001
Erledigungs-Az: 1 BvR 1809/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen