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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/10 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 233 a, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2
Schlagwörter Erstattungszinsen, Verfassung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Mehrjährige Tätigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233 a AO) als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Handelt es sich bei den Erstattungszinsen um außerordentliche Einkünfte, weil sie entweder als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG oder als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) anzusehen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.01.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 2720/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 723
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2013
Erledigungs-Az: VIII R 36/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 04 29