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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 60/11 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, InsO § 96, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 295 Abs. 2, UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Abrechnung, Aufrechnungsverbot, Insolvenz, Neuerwerb, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einem Insolvenzunternehmen und einem sog. Neuerwerbs-Unternehmen um zwei unterschiedliche Steuersubjekte, bei denen jeweils unabhängig voneinander eigenständige Rechte/Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet werden? - Streitig ist, ob ein Umsatzsteuervergütungsanspruch der Insolvenzmasse mit einer Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit der Insolvenzschuldnerin verrechnet werden kann. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.09.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 501/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.07.2012
Erledigungs-Az: VII R 60/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache