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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/98
§§: AO 1977 § 110 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2
Schlagwörter Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsirrtum, Dreitagefiktion, Urlaub
Rechtsfrage: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Irrtums über den Beginn der Rechtsmittelfrist - Anwendbarkeit der "Dreitagefiktion" des § 122 Abs. 2 AO bei postlagernden Bescheiden - Ist dem Zustellungsbevollmächtigten einer Grundstücksgemeinschaft, der sich seine Post wegen Urlaubs postlagernd zustellen läßt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist zu gewähren, wenn er geltend macht, den Text der Rechtsbehelfsbelehrung dahingehend verstanden zu haben, die Einspruchsfrist würde erst mit der tatsächlichen Kenntnis von der Existenz des Feststellungsbescheids (= Zeitpunkt der Abholung des Bescheids beim Postamt) zu laufen beginnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 16.04.1998
Vorinstanz/AZ: V 2/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1232
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2001
Erledigungs-Az: IX R 48/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 67 15