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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/02
§§: InvZulG § 1, InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 2 a, InvZulG § 5 Abs. 3
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Handwerksrolle, Investitionszulage
Rechtsfrage: Müssen die personellen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1993 im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur beim Besitzunternehmen oder auch beim Betriebsunternehmen erfüllt sein? - Erhöhte Investitionszulage für das Besitzunternehmen, wenn nur dieses und nicht das Betriebsunternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.07.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 354/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2003
Erledigungs-Az: III R 8/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 40