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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/99
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b DBuchst bb J: 1987
Schlagwörter Neue Tatsache, Rechtserheblichkeit, Änderung, Vorwegabzug, Kürzung
Rechtsfrage: -Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen- Kann aufgrund neuer Tatsachen (Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse) der Vorwegabzug bei einem Arbeitnehmer, der sich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherung befreien ließ, nachträglich gekürzt werden, wenn im Veranlagungszeitpunkt diesbezüglich keine "gesicherte Verwaltungsanweisung" oder Rechtsprechung vorlag, aber in Schreiben von vorgesetzten Behörden, die 2-3 Jahre nach der Veranlagung ergingen, der Rechtsstandpunkt vertreten wird, daß keine Kürzung veranlaßt ist. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.03.1999
Vorinstanz/AZ: 10 K 2145/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: XI R 22/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 56 02