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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 46/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4 a, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 13
Schlagwörter Landwirtschaft, Grundstück, Entnahme, Überentnahme, Vorweggenommene Erbfolge
Rechtsfrage: Liegt eine Entnahme i.S. von § 4 Abs. 4 a EStG vor, wenn ein Grundstück des Anlagevermögens, dessen Buchwert den Teilwert übersteigt, anlässlich der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in das Privatvermögen überführt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.09.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 2563/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2016
Erledigungs-Az: IV R 46/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 88