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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 38/00
§§: EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 39 b Abs 3, EStG § 42 d
Schlagwörter Entschädigung, Abfindung, Pensionszusage, Ermäßigter Steuersatz, Zwang, Haftung
Rechtsfrage: Befindet sich ein 65-jähriger Gesellschafter als Geschäftsführer einer GmbH in einer Zwangslage, die die ermäßigte Besteuerung (Entschädigung ?) der Kapitalabfindung für den Verzicht auf die laufenden Leistungen aus der Pensionszusage zulässt, wenn er nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Anteile an der GmbH nicht ohne Verzicht auf seine Pensionsansprüche veräußern kann? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.04.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 4677/96 H (L)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2001
Erledigungs-Az: XI R 38/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 20