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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/06
§§: EStG § 32 c, EStG § 2 Abs. 3
Schlagwörter Tarifbegrenzung, Gewerbliche Einkünfte, Verlustausgleich, Mindestbesteuerung
Rechtsfrage: Höhe des Entlastungsbetrags nach § 32 c EStG im Streitjahr 1999: Sind bei der Ermittlung des Entlastungsbetrags nur die nach Anwendung des Verlustausgleichs gemäß § 2 Abs. 3 EStG anteilig geminderten Einkünfte oder die ungekürzten gewerblichen Einkünfte zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.12.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 383/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2006
Erledigungs-Az: X R 7/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 51