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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 152/01
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 1, LStDV § 2
Schlagwörter Arbeitslohn, Arzt, Krankenhaus, Selbständige Tätigkeit
Rechtsfrage: Abgrenzung der Einkunftsarten "selbständige" und "nichtselbständige" Arbeit bei einem angestellten Krankenhaus-Chefarzt für die aufgrund des Behandlungsvertrags zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten rechtmäßig erhobene Liquidation über die in Anspruch genommene ärztliche Wahlleistung. Fehlt es an der Arbeitnehmereigenschaft, weil der Chefarzt durch die Dispositionsfreiheit im Bereich des Liquidationsrechts ausschließlich und in vollem Umfang das unternehmerische Risiko trägt und insoweit auch die Höhe des an den Krankenhausträger prozentual zu entrichtenden Nutzungsentgelts bestimmt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.04.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 3699/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2005
Erledigungs-Az: VI R 152/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 52