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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 48/00
§§: AO 1977 § 235, AO 1977 § 370, VStG
Schlagwörter Hinterziehungszinsen, Steuerhinterziehung, Vermögensteuer, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Festsetzung von Hinterziehungszinsen hinterzogener Vermögensteuer für Zeiträume bis 31. Dez. 1996 trotz Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer (vgl. Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995, 655) zulässig? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 17.02.2000
Vorinstanz/AZ: IV 5/1999
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 602
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2001
Erledigungs-Az: II R 48/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 02