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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 33/08 (BFH)
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 5 Abs. 2, AO § 171 Abs. 3 a, AO § 367 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk
Rechtsfrage: Ist Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück oder sind die Kosten für den Generalunternehmervertrag zur künftigen Bebauung mit einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.04.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 1182/04 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 34 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2009
Erledigungs-Az: II R 33/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 11 73