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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/07
§§: KraftStG § 7 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 4
Schlagwörter Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Insolvenzverwalter als Kraftfahrzeugsteuer-Schuldner: Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung von Leasingfahrzeugen Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn er die streitgegenständliche Fahrzeuge nicht für die Masse genutzt hat und diese auch zu keinem Zeitpunkt seiner Verfügungsbefugnis unterlegen haben? Endet eine etwaige Kraftzeugsteuer-Pflicht spätestens mit der Freigabe der Leasingfahrzeuge aus der Masse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.02.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1141/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2007
Erledigungs-Az: IX R 22/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 05 19