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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/05
§§: AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 119 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Nichtigkeit, Gesamtrechtsnachfolger, Wirksamkeit, Buchwert, Teilwert, Bekanntgabe
Rechtsfrage: 1. Ist ein Bescheid, der gegen eine wegen Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen untergegangene GmbH gerichtet ist und auch nicht an den Rechtsnachfolger (den Einzelunternehmer), sondern an den Gesellschaftergeschäftsführer für die ehemalige GmbH adressiert wurde, nichtig? - 2. Bei Wirksamkeit des Steuerbescheides: Darf bei einer Verschmelzung die übertragende Körperschaft die übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Teilwert ansetzen, auch wenn in der Handelsbilanz die Werte mit dem Buchwert anzusetzen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.06.2004
Vorinstanz/AZ: 13 K 4261/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2006
Erledigungs-Az: I R 52/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 50