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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 11/17 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BewG § 145 Abs. 3, BewG § 147, BewG § 146 Abs. 7
Schlagwörter Rückwirkendes Ereignis, Bodenrichtwert, Grundbesitzwert, Gutachterausschuss, Verböserung, Rechtskraft
Rechtsfrage: Führt ein von einem Gutachterausschuss nachträglich ermittelter Bodenrichtwert zu einem rückwirkenden Ereignis? Und wenn ja, steht die Rechtskraftbindung eines BFH-Urteils einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.01.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 3153/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.2020
Erledigungs-Az: II R 11/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 73