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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-302/12 (EuGH)
§§: EG Art. 93
Schlagwörter EG, EU, Zulassung, Kraftfahrzeug, Mitgliedstaaten, Verhältnismäßigkeit, Steuerhoheit
Rechtsfrage: 1. Ist die Ausübung der Steuerhoheit durch zwei Mitgliedstaaten, insbesondere die Erhebung einer Zulassungssteuer auf ein Kraftfahrzeug, in einem Fall, in dem eine Unionsbürgerin aufgrund nationaler Rechtsvorschriften in zwei Mitgliedstaaten wohnhaft ist und ein in ihrem Eigentum stehendes Kraftfahrzeug tatsächlich dauerhaft in beiden Mitgliedstaaten nutzt, unbegrenzt? - 2. Falls die erste Frage verneint wird: Kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Erhebung einer Zulassungssteuer in einem Fall wie dem vorliegenden berichtigende Wirkung haben, und falls dem so ist, führt dieser Grundsatz dazu, dass sich einer oder jeder der beiden Mitgliedstaaten bei der Ausübung seiner steuerlichen Befugnisse beschränken muss, und wie sollte diese Beschränkung ausgestaltet sein?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 287 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.11.2013
Erledigungs-Az: Rs C-302/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 00 59