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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 141/97
§§: EStG § 40 a Abs. 3
Schlagwörter Aushilfe, Landwirtschaft, Nebenbetrieb, Abfärbetheorie, Lohnsteuerpauschalierung
Rechtsfrage: Ist eine Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte gem. § 40 a Abs. 3 EStG zulässig, wenn der Betrieb kraft Tätigkeit ertragsteuerlich nicht als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG, sondern als Gewerbebetrieb i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu qualifizieren ist?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.05.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 1274/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1191
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.1998
Erledigungs-Az: VI B 141/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Az.: VI R 89/98