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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/06
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 42 d
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Fahrtenbuch, Haftung, Nachweis
Rechtsfrage: Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch". Kann der Nachweis, dass überhaupt keine Privatfahrten durchgeführt worden sind, nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden und führen bereits kleine Mängel zur Verwerfung eines Fahrtenbuches, ggf. aber nur für die Monate, in denen Mängel festgestellt wurden? Ist eine getrennte Aufzeichnung des zur Nutzung überlassenen Fahrzeugs von anderen Kfz-Kosten erforderlich, wenn nicht für alle betrieblichen Fahrzeuge Fahrtenbücher geführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.04.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 4600/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2008
Erledigungs-Az: VI R 38/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 69