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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 59/96
§§: ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 9, BewG § 11 Abs. 2, VStR Abschn. 76
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Bewertung, Anteilsbewertung, gemeiner Wert, Stuttgarter Verfahren, Vereinbarung, Verkaufspreis
Rechtsfrage: Bewertung der zum Nachlaß gehörenden nichtnotierten Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Ableitung des gemeinen Werts der Anteile aus Verkäufen kurz nach dem Erbfall (vereinbarter Verkaufspreis des Erblassers mit den Erwerbern) oder Ermittlung nach dem Stuttgarter Verfahren? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.11.1995
Vorinstanz/AZ: 4 K 1486/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.1998
Erledigungs-Az: II R 59/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 33