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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 69/97
§§: EStG § 10 h Satz 2 Nr. 1, EStG § 10h Satz 2 Nr. 4, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Unentgeltliche Überlassung, Darlehen, Angehörige, Bauantrag
Rechtsfrage: Steuerbegünstigung nach § 10h EStG für ausgebaute und der Tochter überlassene Dachgeschoßwohnung: a) Von Tochter hierfür gewährtes zinsloses Darlehen als schädliche Gegenleistung (Zinsvorteil) oder voll unentgeltliche Überlassung. Kausalität zwischen Darlehensgewährung und Wohnungsüberlassung? b) Sind die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt? Bezieht sich das Tatbestandsmerkmal des Herstellungsbeginns (2. Alternative des § 10h Satz 2 Nr.1 EStG) nur auf genehmigungsfreie Baumaßnahmen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.03.1997
Vorinstanz/AZ: 11 K 4880/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2000
Erledigungs-Az: X R 69/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 07 48