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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 68/03
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Kirchensteuer, Erstattung, rückwirkendes Ereignis, Abfluss, Zufluss, wirtschaftliche Belastung
Rechtsfrage: Ist der Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Kirchensteuerzahlungen in dem Veranlagungszeitraum (VZ) 01 insoweit rückwirkend zu versagen (Änderungen gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977), als die 01 betreffende Kirchensteuererstattung im VZ 03 die Kirchensteuerzahlungen im VZ 03 übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.09.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 1172/03 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 51 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2005
Erledigungs-Az: XI R 68/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 10