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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 41/01
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Entschädigung, Außerordentliche Einkünfte, Zwang, Pensionsanwartschaft, Ablösung
Rechtsfrage: Qualifizierung der Kapitalabfindungen an die Gesellschafter einer GmbH (Ehegatten, Anteile 52 % und 48 %, Gesellschafter-Geschäftsführer = Ehemann) für den Verzicht auf Pensionsanwartschaften als steuerbegünstigte Entschädigungen; liegt eine Zwangslage vor, wenn die Ablösungen in einem Zusammenhang mit der Veräußerung der GmbH-Anteile stehen, der 61-jährige Kläger erkrankt ist, die Kläger die Zukunftsaussichten für das Unternehmen negativ einschätzen, die Klägerin sich nicht in der Lage sieht, das Unternehmen alleine zu führen, und der Käufer der GmbH-Anteile die Verpflichtungen nicht übernehmen will? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.06.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 133/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2002
Erledigungs-Az: XI R 41/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 00