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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 99/98
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 a, BGB § 615 S. 2
Schlagwörter Abfindung, Auflösung, Arbeitsverhältnis, Entschädigung, Tarif, Steuerermäßigung, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Wird durch eine anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung auch laufender (rückständiger) Arbeitslohn abgegolten, ist dann bei deren Aufteilung nach § 615 S. 2 BGB ein vom (ehemaligen) Arbeitnehmer während dieser Zeit anderweitig erzieltes Einkommen zu berücksichtigen?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.08.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 8986/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1018
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.01.2000
Erledigungs-Az: XI B 99/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 55 35