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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/18 (BFH)
§§: ErbStG § 5 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1374 Abs. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich, Pflichtteil
Rechtsfrage: Wie ist die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG auszulegen? Ist für die Berechnung der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen der Erblasserin ein zu Lebzeiten geltend gemachter aber letztlich nicht erfüllter Pflichtteil der Erblasserin (gegenüber den Erben der vorverstorbenen Mutter) nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.10.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 1948/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2020
Erledigungs-Az: II R 42/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 21 34