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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 12/18 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, DBA-USA Art. 11 Abs. 1
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Vorzugsaktie, Dividende, Zinsen
Rechtsfrage: Sind Erträge einer inländischen Kapitalgesellschaft von ihrer US-amerikanischen Schwestergesellschaft aus Vorzugsaktien eines FASIT (Financial Asset Securitization Investment Trust - Investmentfonds verbriefter Finanzanlagen) als gemäß § 8 b KStG freizustellende Dividenden oder als Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 30.01.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 655/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2021
Erledigungs-Az: I R 12/18
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil begründet - insoweit Zurückverweisung an FG - Revision zum Teil unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 46