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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/18 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Fremdwährungsdarlehen, Teilwert, Wertberichtigung
Rechtsfrage: Ist bei einem unbefristeten Fremdwährungsdarlehen (hier: in Schweizer Franken - CHF -) eine Teilwertzuschreibung zulässig, wenn die Kursschwankung an einem einzelnen Bilanzstichtag 20 % bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen jeweils 10 % überschreitet? Kommt eine Teilwertzuschreibung zum Bilanzstichtag 31.12.2010 noch nicht in Betracht, da erst die Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 CHF je Euro durch die Schweizerische Nationalbank zum 6.9.2011 eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen bzw. finanzpolitischen Daten bewirkt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.05.2018
Vorinstanz/AZ: 2 K 3880/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2021
Erledigungs-Az: IV R 18/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 17 37