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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/06 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Entfernungspauschale, Behinderung, Öffentliche Verkehrsmittel, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Ist bei Arbeitnehmern mit einer entsprechenden Behinderung i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Kombination des Ansatzes der Entfernungspauschale für das auf einer Teilstrecke genutzte öffentliche Verkehrsmittel mit dem Ansatz der tatsächlichen Kosten für die Nutzung des eigenen PKW auf der anderen Teilstrecke möglich oder wird nach dem Wortlaut des Gesetzes diesen Arbeitnehmern lediglich die Wahlmöglichkeit eingeräumt, entweder insgesamt die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten anzusetzen? (Vgl. a. BFH-Urteil vom 11.5.2005 VI R 40/04, BStBl. II 2005 S. 712) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.06.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 396/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2009
Erledigungs-Az: VI R 77/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 18 63