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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-230/08 (EuGH)
§§: ZK Art. 233 Buchst. d, ZK Art. 98, ZKDVO Art. 867 a, ZK Art. 215, ZK Art. 217, Richtlinie 77/388/EWG Art. 7 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 16 Abs. 1 Teil B Buchst. c, ZK Art. 84 Abs. 1 Buchst. a, ZKDVO Art. 454 Abs. 2, ZKDVO Art. 454 Abs. 3, Richtlinie 92/12/EWG Art. 5 Abs. 2, Richtlinie 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Dänemark, Einfuhr, Beschlagnahme, Zollschuld, Zuständigkeit, Verbrauchsteuer, Schmuggel
Rechtsfrage: 1. Ist die Formulierung "beschlagnahmt und gleichzeitig oder später eingezogen" in Art. 233 Buchst. d des ZK so auszulegen, dass die Bestimmung Fälle erfasst, in denen Waren, die bei nicht vorschriftsmäßiger Einfuhr gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 des (dänischen) Zollgesetzes in Verwahrung genommen werden, von den Behörden gleichzeitig oder später vernichtet werden, ohne dass sie dem Besitz der Behörden entzogen gewesen sind? - 2. Ist die Richtlinie 92/12/EWG (UmlaufRL) so auszulegen, dass nicht vorschriftsmäßig eingeführte Waren, die bei der Einfuhr beschlagnahmt und gleichzeitig oder später von den Behörden vernichtet werden, als "unter Steueraussetzung" stehend gelten, mit der Folge, dass die Verbrauchsteuerpflicht nicht entsteht oder wegfällt (Art. 5 Abs. 2 Unterabs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der UmlaufRL i.V.m. Art. 84 Abs. 1 Buchst. a und Art. 98 ZK sowie Art. 867 a ZKDVO)? Ist es für die Antwort von Bedeutung, ob die bei einer solchen nicht vorschriftsmäßigen Einfuhr entstandene Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK erlischt? - 3. Ist die RL 77/388/EWG so auszulegen, dass nicht vorschriftsmäßig eingeführte Waren, die von den Behörden bei der Einfuhr beschlagnahmt und gleichzeitig oder später vernichtet werden, als "einem Zolllagerverfahren" unterliegend anzusehen sind, mit der Folge, dass die Mehrwertsteuerpflicht nicht entsteht oder wegfällt (Art. 7 Abs. 3, Art. 10 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 1 Teil B Buchst. c der RL 77/388/EWG sowie Art. 867 a ZKDVO)? Ist es für die Antwort von Bedeutung, ob die bei einer solchen nicht vorschriftsmäßigen Einfuhr entstandene Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK erlischt? - 4. Sind ZK, ZKDVO und die RL 77/388/EWG so auszulegen, dass die Zollbehörden in einem Mitgliedstaat, in dem eine nicht vorschriftsmäßige Einfuhr von Waren auf einem TIR Transport festgestellt wird, für die Erhebung von Zoll, Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Transport zuständig sind, wenn die Behörden in einem anderen Mitgliedstaat, wo die nicht vorschriftsmäßige Einfuhr in die Gemeinschaft stattgefunden hat, keine Unregelmäßigkeiten festgestellt haben und infolgedessen keinen Zoll, keine Verbrauchsteuern und keine Mehrwertsteuer erhoben haben (Art. 215 i.V.m. Art. 217 ZK, Art. 454 Abs. 2 und 3 der damals geltenden ZKDVO sowie Art. 7 RL 77/388/EWG)?
Vorinstanz: Østre Landsret (Dänemark)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 197 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.04.2010
Erledigungs-Az: Rs C-230/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 26 01