Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 25/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 4 Satz 1, EStG § 15 Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Verlustausgleich, Termingeschäft, Devisentermingeschäft
Rechtsfrage: Muss zur Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG neben dem objektiven Tatbestand (Verluste aus Termingeschäften) ein weiteres subjektives Tatbestandsmerkmal erfüllt sein? Greift die Ausgleichsbeschränkung nicht, wenn die steuerschädliche Handlung ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Straftat (hier: durch einen Angestellten des Konzerns) begangen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 10.12.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1333/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 15 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2016
Erledigungs-Az: I R 25/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 04