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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 51/17 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, OECDMustAbk Art. 9 Abs. 1, DBA-China Art. 9 Abs. 1
Schlagwörter Teilwertabschreibung, Darlehen, Konzern, Doppelbesteuerung, Sperrwirkung, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Abschreibung einer Forderung gegen eine ausländische Konzerngesellschaft im Fall eines sog. Rückhalts im Konzern; Sperrwirkung des "dealing at arm's length"-Grundsatzes: 1. Steht der Abschreibung einer Forderung gegen eine ausländische Konzerngesellschaft nicht entgegen, dass die ausländische Gesellschaft aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern die Forderungen konzernfremder Gläubiger in der Vergangenheit befriedigt hat? - 2. Ermöglicht der Grundsatz des "dealing at arm's length" eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis seiner Angemessenheit, das bedeutet seiner Höhe nach, einem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält? - 3. Kann die Höhe des angemessenen Zinssatzes nach Maßgabe des geltenden Spitzenrefinanzierungszinssatzes geschätzt werden (hier: zweifacher Spitzenrefinanzierungszinssatz)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.05.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 1361/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2019
Erledigungs-Az: I R 51/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 12 41