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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 5/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 6, EStG § 32 d Abs. 4, EStG § 32 d Abs. 6
Schlagwörter Verrechnung, Verlustvortrag, Abgeltungsteuer
Rechtsfrage: Ist eine Verrechnung von zum 31.12.2008 festgestellten Verlustvorträgen aus negativen Kapitaleinkünften (sog. Altverluste) unmittelbar mit den im Streitjahr 2009 erzielten Kapitaleinkünften möglich und ist auf die verbleibenden Kapitalerträge der Abgeltungsteuersatz von 25 % anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.11.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 3941/11 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 399
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 12 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2017
Erledigungs-Az: VIII R 5/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 29