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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/09 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21, AktG § 17, AktG § 112
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Aktiengesellschaft, Stimmrecht
Rechtsfrage: Betriebsaufspaltung zwischen einer börsennotierten AG und ihrem Mehrheitsaktionär? Fehlende personelle Verflechtung, weil die Ausübung eines einheitlichen Betätigungswillens in der AG im Allgemeinen und im Besonderen bereits rechtlich ausgeschlossen ist und auch keine faktische Beherrschung vorliegt oder genügt für die Annahme einer durch das Gesellschaftsrecht vermittelten Beherrschung des Mehrheitsaktionärs seine Stimmenmehrheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.09.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 124/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 140
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2011
Erledigungs-Az: X R 45/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 91