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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-386/04 (EuGH)
§§: EGV Art. 52, EGV Art. 58, EGV Art. 59, EGV Art. 66 EGV Art. 73 b
Schlagwörter Stiftung, Ausland, Gemeinnützigkeit, Steuerbefreiung, EG, EU, Körperschaftsteuer, Vermietung, Inland, Beschränkte Steuerpflicht
Rechtsfrage: Widerspricht es Art. 52 i.V.m. Art. 58, Art. 59 i.V.m. Art. 66 und 58 sowie Art. 73 b EGV, wenn eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts eines anderen Mitgliedstaates, die im Inland mit Vermietungseinkünften beschränkt steuerpflichtig ist, anders als eine im Inland gemeinnützige unbeschränkt steuerpflichtige Stiftung mit entsprechenden Einkünften nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.07.2004
Vorinstanz/AZ: I R 94/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 35 56
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.09.2006
Erledigungs-Az: Rs C-386/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 39 05