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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 18/03
§§: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 1 a, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Realsplitting, Ausland
Rechtsfrage: Unterliegen vom nicht unbeschränkt steuerpflichtigen und dauernd getrennt lebenden Ehemann (Wohnsitz Monaco) geleistete Unterhaltszahlungen bei der Empfängerin als wiederkehrende Bezüge der Besteuerung oder wird § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG durch die erst 1979 eingeführten Normen des Realsplittings verdrängt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 17.10.2002
Vorinstanz/AZ: VI 69/2002
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 92
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 11 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.03.2004
Erledigungs-Az: X R 18/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 34