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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 8/19 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 11, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Sterbegeld, Steuerfreiheit, Hilfsbedürftigkeit, Beamter
Rechtsfrage: Ist das an den überlebenden Ehegatten oder den Abkömmling eines verstorbenen Beamten gezahlte Sterbegeld, welches aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften zur Hinterbliebenenversorgung (hier: § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW) gewährt wird, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.01.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 11160/18
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2019 S. 535
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 02 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2021
Erledigungs-Az: VI R 8/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 13 46