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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 51/15 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, UmwStG § 4 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Mitunternehmer, Beteiligung, Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Umwandlung, Übernahmeverlust, Nettoprinzip
Rechtsfrage: Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer durch Formwechsel aus einer Kapitalgesellschaft hervorgegangenen Personengesellschaft zu ermitteln, wenn der veräußernde Mitunternehmer seine Beteiligung erst nach dem Formwechsel erworben hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.11.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 666/14 G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 165
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2017
Erledigungs-Az: IV R 51/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 49